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Verpflichtung zur Registrierung der Imkerbetriebe

Wir möchten die Verpflichtung zur Registrierung der Imkerbetriebe und die Meldung und Kennzeichnung der Bienenstände in Erinnerung rufen.

Jede Person bzw. jeder Betrieb, der Bienen hält oder neu mit der Bienenhaltung beginnt, hat die Stammdaten, die Standorte sowie die betreuten Bienenstöcke mit Stichtag  30. April und 31. Oktober des laufenden Jahres bekanntzugeben. Diese Daten sind im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (Statistik Austria), kurz VIS, einzutragen.

 

Die Registrierung im VIS und die Aktualisierung der Völkerzahlen zu den Stichtagen liegen daher im Interesse jeder Imkerin/jeden Imkers.

Eine Bienenseuche, wie die Faulbrut kann jeden unmittelbar oder über ein Sperrgebiet treffen. Es ist daher sehr wichtig, im VIS mit seinen aktuellen Daten registriert zu sein.

 

Die Bienenstände sind an gut sichtbarer Stelle mit der Registrierungsnummer dauerhaft zu kennzeichnen.

 

Imkerinnen und Imker, die ihrer Meldeverpflichtung nicht nachkommen, begehen eine Verwaltungsübertretung, die nach den Vorgaben der Basisgesetzgebung (Tierseuchengesetz § 8a bzw. VIII Abschnitt) mit einer Geldstrafe bis zu 4.360 Euro geahndet werden kann. Das tatsächliche Ausmaß der Strafe innerhalb des Rahmens liegt im Ermessen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Zu bedenken ist, dass mögliche zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, die von der individuellen Situation abhängig sind, nicht ausgeschlossen werden können.

 

Es darf auch an die Bestimmungen des Bienenzuchtgesetzes aufmerksam gemacht werden, wonach insbesondere die Wanderung mit Bienen zum Schutz der örtlichen Imker strengen Vorgaben bis hin zur Untersagung der Zuwanderung unterliegt.

 

Seit wann gilt das VIS für Imkerinnen und Imker?

 

→   Registrierungspflicht (Meldung der Stammdaten) gilt ab 1. April 2016

→   Laufende Meldung zu Bienenstandorten gilt ab 1. Jänner 2017

→   Meldung der Bienenstände (Stichtagserhebung) gilt ab 1. Jänner 2017

 

Zur Registrierung im VIS sind folgende Daten der Imkerin oder des Imkers erforderlich (siehe Beilage):

  1. Vorname und Nachname
  2. Geburtsdatum
  3. Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  4. Kommunikationsdaten (Telefon-/Faxnummer, Mailadresse ...)
  5. Dateneingabe über die Ortsgruppe (ja/nein)
  6. Wenn ja, Eingabe der Vereinsnummer (ZVR Nummer) und des Vereins
  7. aktuelle Anzahl der Bienenstöcke

Weiterführende Informationen

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